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Buchungsbedingungen

Landhaus Wildschütz, 6691 Jungholz, Langenschwand 108

1. Abschluss des Mietvertrags

Mit der Anmeldung erteilt der Gast dem Landhaus Wildschütz, (Vermieter Fam. Ohnesorg) verbindlich den Auftrag zum Abschluss des Mietvertrags. Für den Vermieter wird der Mietvertrag verbindlich, wenn dem Gast die Buchung mit Preis, Anreise- und Abreisedatum schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) bestätigt wurde.

Sollten Sie darin Abweichungen zu Ihrer Buchung feststellen, ist eine sofortige Neuabsprache nötig. Diese Buchungsbestätigung (Mietvertrag) ist auf jeden Fall nochmals vom Gast zu bestätigen, andernfalls behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung zu stornieren.

2. Zahlung

Den Gesamtbetrag bezahlt der Gast bei Anreise abzüglich der geleisteten Anzahlung, oder bei der Endabrechnung bei Abreise in bar oder mit der EC-/Kredit-Karte.

3. Rücktritt

 

Der Gast kann vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung (auch Fax oder E-Mail) jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Eingang der Erklärung in unserem Haus wirksam.

 

Es gelten folgende Stornogebühren:

  • Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn werden keine Stornogebühren berechne.
  • Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn werden 40 % des Reisepreises berechnet.
  • Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn werden 80 % des Reisepreises berechnet.
  • Bei einem Rücktritt bis 3 Tage vor Mietbeginn oder Nichtanreise werden 90 % des Reisepreises berechnet.
  • Bei verspäteter Anreise und / oder vorzeitiger Abreise ist der komplette vereinbarte Aufenthaltspreis zu entrichten.

Hinsichtlich eines Rücktritts empfehlen wir zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Für den Abschluss dieser Versicherung ist jeder Gast selbst verantwortlich.

Die oben genannten Gebühren sind unabhängig von einer Vermietung der Wohnung in den frei gewordenen Tagen unsererseits und beziehen sich immer auf den Gesamtreisebetrag (inkl. zusätzlich gebuchten Leistungen) ohne Kurtaxe

4. Besondere Hinweise

Die Vertragsleistung des Vermieters ergibt sich aus den Angaben in Prospekten, unserer Internetseite sowie Planskizzen. Geringe Abweichungen, auch durch Saisonelle Gegebenheiten, sind möglich.

Die Vertragsleistung des Gastes bestehen in der sorgfältigen und schonenden Benutzung der Ferienwohnungen im Mietzeitraum, und in der kompletten Bezahlung der angefallenen Kosten.

Der Vermieter kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Vermieters.

Für im Mietzeitraum entstandene Schäden an Wohnung und Inventar haftet der Gast, auch durch Verursachung Dritter. Dieserlei Schäden sind unverzüglich zu melden.